Befreiung und Unterricht - Hinweise aufgrund wiederholter Nachfrage

schule08 big
Die Rundverfügung Nr. 15/2021 hat am 9. April 2021 zum einen eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, für das Kollegium und für den Mitarbeiterstab und sogar die Reinigungskräfte verkündet. Zu diesem Zweck erhalten alle seither die entsprechenden Testkits.  

Zugleich hat das Nds. Kultusministerium die Möglichkeit eröffnet, sich ohne Angabe von Gründen von der Präsenzpflicht befreien zu können, seien es Bedenken im Zusammenhang der Testungen, seien es Bedenken aufgrund der allgemein hohen Inzidenzzahlen und in Sorge um die Gesundheit. Zu diesem Zweck hat das Kultusministerium ein Formblatt bereitgestellt, welches wir auf unsere Schule angepasst anbei allen zum Download zur Verfügung stellen. Wir bitten die Antwort an drei schulische Adressen zugleich zu richten, Klassenleitung bzw. Tutor/in, Sekretariat und Schulleitung. Bereits vorliegende Anträge brauchen nicht mit diesem Formular erneuert werden.

Unabhängig hiervon kann die Situation eintreten, dass aufgrund der Entscheidung des Landrates des Landkreises Rotenburg/W. nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (aktuell: drei Tage ein landkreisweite Inzidenzwert von über 100 pro 100.000 Einwohnern) das Szenario C mit Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend umzusetzen ist. Dies würde von Seiten der Schule kurzfristig per IServ-Mail an die gesamte Schulgemeinde mitgeteilt werden.

Dank und Gruß, Ferdinand Pals, Schulleiter/OStD

 

---> Download Formular Befreiung von der Präsenzpflicht

 

begabungerasmusLogomindfSchule ohne Rassismus.svgumwelt

 

 

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.