Einleitung
Das Gymnasium Sottrum ist Lern- und Lebensraum für seine Schülerinnen und Schüler (künftig: SuS´) sowie Arbeitsstätte seiner Lehrerinnen, Lehrer und der übrigen Beschäftigten. Sie wirken zusammen mit den Eltern bei der gemeinschaftlichen Gestaltung des Schullebens zusammen. Die Schulordnung regelt das Miteinander an unserer Schule.
1. Das Verhalten in der Schule
- Grundsatz
Unsere Schule ist gekennzeichnet durch ein Miteinander, welches von einem höflichen, respektvollen und fairen Umgang geprägt ist. Dies aktiv zu leben, beizubehalten und positiv weiterzuentwickeln ist Verpflichtung für jede und jeden in unserer Schulgemeinschaft.
- Verhaltensregeln
Schule muss für alle Menschen ein sicherer und angstfreier Raum sein. Daher sind Beleidigungen, Diskriminierungen, tätliche Übergriffe und Mobbing in jeglicher Form zu unterlassen. Konkret bedeutet dies für das Leben im Schulalltag, dass
- niemand ausgegrenzt, verletzt oder gefährdet wird und Belästigungen unterlassen werden,
- wir jede Art von körperlicher und verbaler Gewalt ablehnen. Keine Form der Gewaltanwendung ist zu
- Persönlichkeitsrechte geachtet werden, einschließlich dem Recht auf eine eigene Meinung, welches ein zentrales Moment für die Entwicklung und Weiterentwicklung eines jungen Menschen ist. Daher achten wir sie sehr hoch; sie ist an unserer Schule selbstverständlich.
- Respekt
SuS´ haben den Anweisungen der Lehrkräfte, der Angestellten und Be- diensteten, der Sekretärinnen und des Hausmeisters Folge zu leisten.
- Achtung vor fremdem Eigentum
Der Respekt vor dem Eigentum anderer führt dazu, dass wir uns verpflichten, das Gebäude, die Einrichtung sowie die Lehr- und Lernmittel schonend zu behandeln und das Eigentum anderer nicht missbräuchlich oder schadhaft zu nutzen.
- Sauberkeit
Alle SuS´ sind mitverantwortlich für Sauberkeit und Reinhaltung von Schulgebäude und Schulgelände. Insbesondere sorgen die SuS´ für die Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz, in ihrem Klassenraum, in den Fluren und Treppenhäusern sowie in den Grünanlagen und auf dem Schulhof, darum sind Verschmutzungen jeder Art zu unterlassen.
- Mülltrennung und Abfallregelung
In unserer Schule erfolgt eine ordnungsgemäße Mülltrennung. Abfälle gehören in die entsprechenden Sammelbehälter auf den Fluren bzw. in den Papierkorb. Nachhaltigkeit soll nach Möglichkeit gelebt werden; der Titel einer „Umweltschule in Europa“ sollte sich im Schulalltag wiederfinden.
- Handyregelung
Die Nutzung von elektronischen Geräten wie Smartphones u.a. internetfähigen Geräten ist während der Schulzeit einschließlich der Pausen für die SuS nicht gestattet, es sei denn:
- sie befinden sich in der dafür ausgewiesenen Zone,
- die Lehrkraft erlaubt dies ausdrücklich,
- sie sind Oberstufen-SuS´ und befinden sich im
Spielekonsolen dürfen nicht mitgebracht werden; dies gilt auch für blue tooth-Boxen, sofern hier nicht eine spezifische Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.
Die Nutzung von iPads aus unterrichtlichen Gründen ist hiervon selbstverständlich ausgenommen.
Während der Klassenarbeiten werden Smartphones u.a. ausgeschaltet in der Schultasche oder auf einem gesonderten Tisch gut sichtbar aufbe- wahrt.
Bei Zuwiderhandlung kann das entsprechende Gerät gemäß §53 Abs.2 NSchG als erzieherische Maßnahme eingezogen werden; der eingezogene Gegenstand wird nach Unterrichtsende im Sekretariat übergeben. Im wiederholten Fall werden die Eltern informiert.
- Bildrechteregelung
Auf dem Schulgelände und im Unterricht sind das Fotografieren, Filmen oder Tonaufnahmen mit Mobiltelefonen und anderen Geräten grundsätz- lich verboten, es sei denn die Lehrkraft oder die Schulleitung erlaubt dies ausdrücklich. Dies betrifft auch Veranstaltungen im Forum.
- Waffenverbot und Drogenverbot
Alkohol, Drogen und Zigaretten sind grundsätzlich und immer verboten. Ebenso ist das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, wie Knallkörpern und Waffen jeglicher Art untersagt.
- Änderung persönlicher Daten
Eltern, Erziehungsberechtigte und volljährige SuS´ sind dazu verpflichtet, dem Sekretariat die Änderung von persönlichen Daten unverzüglich zu melden. Dies möge zur bestmöglichen Korrektheit der neuen Angaben bitte in schriftlicher Form, möglicherweise per bestätigter Email erfolgen.
2. Schulgelände, Gebäude und Unterrichtsräume
- Schulgelände
Zum Schutz der Fußgänger aus Grundschule und Gymnasium darf auf der Strecke zwischen den Fahrradständern des Gymnasiums und der Grundschule sowie entlang der Sporthalle kein Fahrrad oder Skateboard o.ä. gefahren werden. Fahrräder werden in den Fahrradständern abgestellt, Inlineskates, Skateboards, Kickboards u.a. sind während des Unterrichts an geeigneter Stelle aufzubewahren.
- Parkplatz
Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Ausschilderung ist zu beachten, einschließlich der Geschwindigkeitsbegrenzung. Aufgrund des jungen Alters der Grundschulkinder und ihrer geringen Körpergröße ist besondere Vorsicht geboten. Der Einstieg bzw. Ausstieg von SuS´ in und aus PKW´s soll deshalb ausschließlich an der Außenkante erfolgen, so dass SuS´ nicht mehr über die Straße bzw. den Parkplatz gehen müssen und vom Bürgersteig aus einsteigen können.
- Gäste
Besucherinnen und Besucher, hierzu zählen auch Handwerker, Eltern und Mitglieder des Schulträgers, haben sich verpflichtend unmittelbar im Sekretariat anzumelden.
- Eingänge
Das Schulgebäude hat zwei Eingänge bzw. Ausgänge,
- den vorderen Eingang für den Besuch der Verwaltung, des Sekre- tariats und der Schulleitung und ist nur zu diesem Zweck zu nutzen,
- den hinteren Ein- bzw. Ausgang in der Nähe der Fahrradständer für den Unterrichtstrakt, welcher von den SuS´ zu nutzen
- Im Gebäude
Die Flure sind kein Aufenthaltsort und die Fensterbänke kein Sitzplatz. Das Spielen mit Bällen ist im Gebäude nicht gestattet, private Bälle sind in der Ballkiste im Sekretariat aufzubewahren.
- Öffnung und Schließung von Unterrichtsräumen
Die Aufsicht führende Lehrperson beginnt die Frühaufsicht um 7:55 Uhr und schließt die Klassenräume auf; die Fachräume werden nur von den entsprechenden Fachlehrkräften geöffnet.
Nach Beendigung des Unterrichts sind alle Unterrichts- und Fachräume wieder zu verschließen. Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde wer- den die nicht mehr benötigten Verbrauchsstellen abgeschaltet, die Dis- plays ausgeschaltet, Fenster und Türen verschlossen, die Stühle hoch- gestellt und die Räume gemäß Fegedienstplan besenrein hinterlassen.
- Gestaltung von Klassenräumen
Klassenräume dürfen nach Absprache mit der Klassenlehrkraft und der Schulleitung verschönert werden. Eine vorhandene Gestaltung der Klassenräume ist von allen anderen Mitschülerinnen und Mitschülern, die indiesem Raum unterrichtet werden, zu respektieren. Das Gebäude ist mit Blick auf seine jahrzehntelange Nutzung pfleglich zu behandeln.
- Technische Ausstattung
An digitalen Tafeln, Computern und anderen schuleigenen Geräten dür- fen keine eigenmächtigen Veränderungen der Konfiguration oder der Verkabelung vorgenommen werden.
Beschädigungen an Schulgegenständen und Räumen müssen umge- hend im Sekretariat gemeldet werden. Die Schulleitung prüft jeden Fall und entscheidet in Absprache mit dem Schulträger, inwieweit die Eltern zum Schadenersatz herangezogen werden.
- Außengelände
Die Spielgeräte im Außengelände sind zweckentsprechend zu nutzen. Aufgrund der Unfallgefahr ist das Werfen von Schneebällen und harten Gegenständen nicht erlaubt.
Das Ballspielen darf nicht im Bereich von Türen, Fenstern u.ä. erfolgen.
3.0 Aufenthaltsbereiche und Unterricht
Den Kern unseres gemeinsamen Tuns in der Schule bildet der Unterricht. Für dessen gute und zielführende Umsetzung ist es wichtig, Regeln zu beachten, sodass wir zu einem guten Ergebnis kommen.
- Im Laufe eines Schultages:
- Vor Unterrichtsbeginn begeben sich die SuS´ in die Klassenräume oder halten sich im Forum auf,
- die Kernunterrichtszeit erstreckt sich für die Sekundarstufe I von der ersten bis zur fünften Stunde, die nur im äußersten Notfall ausfallen.
- in Freistunden in der 1. Stunde halten sich SuS´ der Jahrgänge 5
– 10 in der Caféteria auf, in der 6. Stunde in der Mensa.
- in den Pausen verlassen die SuS zu Pausenbeginn die Klassen- räume und halten sich auf dem Schulhof
- Regenpausenregelung: Witterungsbedingt kann gemäß Wetter- anzeige auf dem Bildschirm am Schülereingang von der Regel abgewichen werden. Bei einer Regenpause ist ein Aufenthalt im Gebäude (nur) im Erdgeschoss des U-Traktes erlaubt, also nicht im Obergeschoss als auch nicht im
- Anfang, Ende und Umsetzung
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Nach dem Vorklingeln gehen die SuS´ unverzüglich in den Unterrichtsraum. Sollte die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen sein, ist dies durch die Klassensprecher dem Sekretariat mitzuteilen.
Unterrichtsstörungen aller Art sind zu vermeiden; hierzu gehört auch Es- sen.
- Pausenregelung für verletzte SuS´
Der Aufenthalt einzelner SuS´ während der großen Pausen in den Klas- senräumen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Klassenleitung zulässig, z.B. wegen einer Gehbeeinträchtigung.
- Kurzfristige Erkrankungen
SuS´, die im Laufe des Schultages erkranken, melden sich nach der In- formierung der Fachlehrkraft im Sekretariat; bei Bedarf können sie unter Aufsicht des Sekretariates das Krankenzimmer nutzen. Sofern eine Ab- holung geboten ist, nimmt das Sekretariat Kontakt mit den Eltern auf. Vor dem Verlassen der Schule ist immer – auch direkt aus dem Unterricht heraus – eine Abmeldung im Sekretariat verpflichtend.
- Krankmeldungen Und Entschuldigungsregelung
Krankmeldungen von SuS´sind telefonisch oder per Email vor Unter- richtsbeginn am Sekretariat mitzuteilen. Hierbei ist auch die voraussicht- liche Dauer der Erkrankung anzugeben. Diese Meldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten bzw. bei volljährigen SuS´ können diese sich selber krankmelden.
Sollte es sich um eine meldepflichtige Erkrankung laut § 34 Abs. 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes handeln so ist umgehend das Sekreta- riat darüber zu informieren, damit weitere Maßnahmen vorgenommen werden können.
Das Sekretariat meldet die erkrankten SuS´ im Online-Klassenbuch krank, so dass die Lehrkräfte informiert sind.
Eine schriftliche Erläuterung muss bei Wiederaufnahme des Unterrichts bzw. nach einer Woche vorgelegt werden, so dass die Klassenlehrkraft den / die SuS´ als entschuldigt eintragen kann. Erst dann gilt das Unterrichtsversäumnis als entschuldigt.
Oberstufen-SuS´ tragen ihre Fehltage im Entschuldigungsheft ein und lassen es von der jeweiligen Fachlehrkraft abzeichnen. Für Fehlzeiten an Klausurterminen benötigen Oberstufen-SuS´ ein ärztliches Attest.
- Anträge auf Freistellungen und Unterrichtsbefreiungen
Eine Befreiung vom Grundrecht auf Schulbesuch ist lediglich in beson- ders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen Antrag nach Genehmigung durch den Schulleiter hin möglich. „Unmittelbar vor und nach den Ferien darf eine Befreiung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.“ (§ 63 NSchG)
Bei einer Freistellung von nur einem Unterrichtstag ist die Klassenleitung bzw. der Tutor zuständig, Ausnahme betrifft Zeiten vor und nach Ferien, bei zwei und mehr Tagen ist die Schulleitung zuständig. Die Genehmi- gung erfolgt schriftlich über das Sekretariat und wird Teil der Schüler- akte.
Versäumter Unterrichtsstoff ist eigenständig nachzuarbeiten.
Im Falle von Krankenhaus-, Auslandsschul- oder Kuraufenthalten ist dem Sekretariat eine Bescheinigung innerhalb von 10 Tagen vorzulegen.
- Bibliothek
Die Bibliothek dient der stillen Lektüre oder dem Ausleihen von Büchern. Um die Ruhe gewährleisten zu können, dürfen sich bis zu ca. 12 SuS´ gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten, die swich dorthin auch bereits zu Pausenbeginn hinbegeben haben. Die Aufsicht führt eine Lehrperson o- der ein/e Oberstufen-SuS´. Der Bereich vor der Bibliothek ist kein Aufenthaltsbereich.
- Verlassen des Schulgeländes
SuS´ der Sekundarstufe I dürfen während der Unterrichtszeit das Schul- gelände nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung oder der Klassenleitung verlassen (Versicherungsschutz). Die Ab- und Anmel- dung erfolgt immer über das Sekretariat.
- Klassenfeste in der Schule bedürfen der vorherigen rechtzeitigen Bean- tragung und Genehmigung durch die Schulleitung (Einreichung 10 Tage vor dem Termin) und sind mit dem Hausmeister abzustimmen; ggfls. ist der Schulträger zu
Schlussformulierung
Verstöße gegen die Schulordnung oder deren Grundsätze können Erzie- hungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen gemäß § 61 NSchG zur Folge ha- ben. Art und Schwere der zu ergreifenden Maßnahmen obliegt der Lehrkraft in Zusammenarbeit mit dem Klassenkollegium, der Klassenkonferenz und der Schulleitung.
Beschluss der Gesamtkonferenz,
zuletzt geändert durch Beschluss der Gesamtkonferenz II/2022/23 am 5. Juni 2023
F. Pals
OStD/Schulleiter































































































