Die Projektgruppe „Die jüdische Familie Moses – Eine Spurensuche in Sottrum“ war eingeladen, am 10.08.2024 bei der Abschlussveranstaltung zur Rotenburger Erklärung einen Beitrag zu leisten. Sie schlugen anlässlich von 75 Jahren Grundgesetz gekonnt einen Bogen von dem Thema, für das sie im Frühjahr mit dem Otto-Wels-Preis für Demokratie 2024 ausgezeichnet worden war, zu Art. 3, Abs. 3 GG: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Aus den historischen Erfahrungen der Ausgrenzung der jüdischen Familie Moses in Sottrum in der Zeit des Nationalsozialismus haben, darauf verwiesen die Abiturientinnen, die Mütter und Väter des Grundgesetzes die wichtige Konsequenz gezogen und für die 1949 neu zu gründenden Bundesrepublik Deutschland gleich zu Beginn der Verfassung festgelegt, dass niemand diskriminiert, benachteiligt oder verfolgt werden dürfe. In eindrucksvollen Statements erinnerten die Preisträgerinnen an diesen Anspruch unserer Verfassung; einer der Grundgedanken der Initiatorinnen und Initiatoren der Erklärung.
Eingerahmt von den anderen Präsentationen, den Preisträgerinnen und Preisträgern der Eichenschule Scheeßel, die die Kurzfassung eines Beitrags „Jugend debattiert“ darboten, Frau Pastorin Ulrich, Rotenburger Werke, Prof. Tom Schaberg mit einem Thomas Mann-Text, der Integrationsbeauftragten der Rotenburger Werke, formulierten die Schülerinnen des Gymnasiums Sottrum einen flammenden Appell, der Verantwortung der Verfassung gerecht zu werden: „Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes erscheint uns heute selbstverständlich. Er wird nicht in Frage gestellt.