Die aktuelle Schulordnung (gültig seit 09.2018) kann auch im Downloadbereich heruntergeladen werden.
I. Grundsätze
Das Gymnasium Sottrum ist Lern- und Lebensraum für seine Schülerinnen und Schüler sowie die Arbeitsstätte seiner Lehrerinnen, Lehrer und der übrigen hier Beschäftigten. Die Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Schulleitung wirken bei der gemeinschaftlichen Gestaltung des Schulle-bens zusammen. Die Schulordnung soll das Miteinander an unserer Schule regeln.
Grundsätzlich dürfen folgende Prinzipien nicht verletzt werden:
• Die Meinungsfreiheit ist an unserer Schule selbstverständlich. Aber wir alle - Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler - haben auch einen Anspruch auf höflichen, respektvollen und fairen Umgang.
• Es darf an unserer Schule weder körperliche noch verbale Gewalt geben. Keine Form der Gewaltanwendung lässt sich rechtfertigen.
• Schüler und Schülerinnen müssen den Anweisungen der Lehrkräfte, der Angestellten und Bediensteten, der Sekretärinnen und des Hausmeisters Folge leisten.
• Das Gebäude, die Einrichtung sowie die Lehr- und Lernmittel werden schonend behandelt.
• Das Eigentum anderer erleidet keinen Schaden.
• Die Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Schulleitung bemühen sich um angemessene Arbeitsbedingungen.
II. Unterricht
Für den Unterricht gelten die folgenden Regeln, die das gemeinsame Lernen erleichtern sollen.
• Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Sollte die Lehrkraft 10 Minuten nach Stundenbeginn nicht erschienen sein, wird dies durch die Klassensprecher im Sekretariat gemeldet.
• Unterrichtsstörungen aller Art werden vermieden. Dazu gehört auch Essen.
• Elektronische Tafeln, Beamer, Computer und andere schuleigene Elektrogeräte dürfen von Schülern nur nach einer gründlichen Einweisung bedient werden. Es dürfen keine eigenmächtigen Veränderungen der Konfiguration oder der Verkabelung vorgenommen werden.
• Abfälle gehören in den Papierkorb oder in einen Sammelbehälter.
• Das Privateigentum sowie die vorhandene Gestaltung der Klassenräume sind von allen zu respektieren.
• Beschädigungen an Schulgegenständen und Räumen müssen sofort gemeldet werden. Die Schulleitung prüft jeden Fall und entscheidet, ob die Eltern zum Schadensersatz herangezogen werden.
• Alle Klassen hinterlassen ihren Raum gemäß Fegedienstplan an zwei Wochentagen besenrein. Der hierfür eingeteilte Fegedienst muss unbedingt ernst genommen werden.
• Klassenräume dürfen nach Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und dem Schulleiter verschönert werden.
III. Allgemeine Regeln
• Zwischen den Fahrradständern des Gymnasiums und der Grundschule sowie entlang der Sporthalle darf kein Fahrrad gefahren werden. Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Orten abgestellt.
• Schülerinnen und Schüler benutzen nur den Eingang bei den Fahrradständern.
• Der Verwaltungstrakt ist kein Aufenthaltsort und kein Durchgang für Schülerinnen und Schüler, sie betreten ihn nur in dringenden Fällen.
• Die Flure sind kein Aufenthaltsort und die Fensterbänke dürfen nicht als Sitzplatz benutzt werden.
• Sportgeräte (z.B. Inlineskates, Skateboards, Kickboards) müssen während des Unterrichts an geeigneter Stelle außerhalb des Schulgeländes aufbewahrt werden.
• Bälle sind im Schulgebäude verboten, private Bälle müssen in der Ballkiste aufbewahrt werden.
• Die Nutzung und das sichtbare Tragen von elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, MP3-Playern, internetfähigen Geräten/Uhren, Spiele-konsolen sowie entsprechendem Zubehör ist während der Schulzeit nur in der dafür ausgewiesenen Zone gestattet, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt dies ausdrücklich. Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen ihre elektronischen Geräte zudem im Oberstufentrakt benutzen. Digitale Wörterbücher und Taschenrechner sind von dieser Regel ausgenommen. Spielekonsolen dürfen nicht mitgebracht werden.
• Auf dem Schulgelände und im Unterricht ist das Fotografieren, Filmen oder Tonaufnehmen mit Mobiltelefonen und anderen Geräten verboten, es sei denn die Lehrkraft erlaubt dies ausdrücklich.
• Während der Klassenarbeiten werden Mobiltelefone ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahrt.
• Kranke melden sich vor dem Verlassen der Schule bei ihrem Fachlehrer und im Sekretariat ab.
• Klassenfeste in der Schule müssen rechtzeitig von der Schulleitung genehmigt und mit dem Hausmeister abgestimmt werden.
• Alkohol, Drogen und Zigaretten sind auf dem Schulgelände verboten und sie haben auch im weiteren Umkreis des Gymnasiums Sottrum keinen Platz.
• Besucher melden sich im Sekretariat oder beim Hausmeister an.
• Auch den Eltern kommt auf dem erweiterten Schulgelände eine besondere Verantwortung zu. Sie parken beim Abholen ihrer Kinder nur auf dem Parkplatz in den Parklücken und versperren so niemandem die Sicht. Sie fahren im weiteren Bereich besonders umsichtig.
IV. Vor, zwischen und nach den Unterrichtsstunden
Ab 7.30 Uhr
• Die Schülerinnen und Schüler begeben sich in die Klassenräume oder halten sich im Forum auf.
• Die Aufsicht führenden Lehrer bzw. Bundesfreiwilligendienst´ler beginnen die Frühaufsicht um 7.30 Uhr und schließen alle Klassenräume bis 7.40 Uhr auf.
In Freistunden
• Da der Aufenthalt im Klassen- oder Fachtrakt den Unterricht stören würde, halten sich Schülerinnen und Schüler im Schüleraufenthaltsraum auf.
In den kleinen Pausen
• Die 5-Minuten Pausen dienen der Vorbereitung der nächsten Stunde. Der Klassenraum wird dabei nicht verlassen; es sei denn, der nächste Unterricht findet in einem Fachraum statt.
In den großen Pausen
• Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 verlassen die Räume und halten sich auf dem Schulhof auf.
• Die Bühne sowie die Außenflächen zwischen den Gebäudetrakten und hin-ter dem Forum dürfen nicht betreten werden. Dasselbe gilt für den Wall.
• Das Ballspielen gegen Hauswände, Türen und Fenster ist verboten.
• Wegen der Unfallgefahr kann Ballspielen im Schulgebäude, das Spielen mit harten Bällen, das Fahren von Inlineskates, Skateboards, Kickboards usw., sowie natürlich das Werfen von Schneebällen und harten Gegenständen nicht erlaubt werden.
• Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit von Mittelstufenschülerinnen und –schülern nicht verlassen werden, da in dieser Zeit der Versicherungsschutz auf den Schulbereich beschränkt ist. Diese Festlegung gilt auch für Freistunden.
• Nach dem Vorklingeln gehen die Schülerinnen und Schüler sofort in den Unterrichtsraum.
Nach Unterrichtsschluss
• Die Schülerinnen und Schüler räumen ihren Platz auf und stellen die Stühle hoch.
Die Bibliothek
• Die Schulbibliothek dient zum stillen Lesen oder Ausleihen von Büchern.
Verstöße gegen die Schulordnung oder deren Grundsätze können Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben. Art und Schwere der zu ergreifenden Maßnahmen obliegt der Lehrkraft.
Beschluss der Gesamtkonferenz,
zuletzt geändert nach Beschluss der Gesamtkonferenz II/2017-18 vom 4. Juni 2018
gez. Ferdinand Pals, OStD/Schulleiter
9. August 2018