Die Rundverfügung Nr. 15/2021 hat am 9. April 2021 zum einen eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, für das Kollegium und für den Mitarbeiterstab und sogar die Reinigungskräfte verkündet. Zu diesem Zweck erhalten alle seither die entsprechenden Testkits.
Zugleich hat das Nds. Kultusministerium die Möglichkeit eröffnet, sich ohne Angabe von Gründen von der Präsenzpflicht befreien zu können, seien es Bedenken im Zusammenhang der Testungen, seien es Bedenken aufgrund der allgemein hohen Inzidenzzahlen und in Sorge um die Gesundheit. Zu diesem Zweck hat das Kultusministerium ein Formblatt bereitgestellt, welches wir auf unsere Schule angepasst anbei allen zum Download zur Verfügung stellen. Wir bitten die Antwort an drei schulische Adressen zugleich zu richten, Klassenleitung bzw. Tutor/in, Sekretariat und Schulleitung. Bereits vorliegende Anträge brauchen nicht mit diesem Formular erneuert werden.